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Gemeinde Welver
Gemeinde Welver
Am Markt 4
59514 Welver
- Telefon:
0 23 84 / 51 - 0 - Fax:
0 23 84 / 51 - 230 - E-Mail:
rathaus(at)welver.de - Notdienst:
0 23 84 / 51 - 490
Öffnungszeiten
- Mo. - Do.
07:00 - 15:45 Uhr - Freitag
07:00 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Subnavigation:
Schülerbeförderung
Die Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Welver, die die Grundschulen oder die Hauptschule der Gemeinde Welver besuchen, haben einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrtkosten, soweit der zumutbare Weg oder die zumutbare Schulwegdauer zur nächstgelegenen Schule überschritten wird.
Dem Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung.
Zumutbar sind grundsätzlich:
Dem Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung.
Zumutbar sind grundsätzlich:
- zumutbarer Fußweg:
2 km für die Klassen 1-4
3,5 km für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I - zumutbarer Weg zur Haltestelle:
1 km für die Klassen 1-4
2 km für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I - zumutbare Schulwegdauer gesamt
1 Std. für die Klassen 1-4
3 Std. für die Klassen 5-10 der Sekundarstufe I
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Schulgesetz NRW
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Herr Zeppenfeld
Rathaus (Erdgeschoss Rathaus, Raum EG 8)
Telefon: 0 23 84 / 51 - 210
E-Mail: d.zeppenfeld(at)welver.de
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